Schulterblick

Ab wann gilt eine Sporthalle als ausgelastet?

Bildquelle: Unsplash / Kurt Liebhäuser

Sportanlagen sind ein gefragtes Gut. Diese Aussage trifft auf fast alle Typen an Sportanlagen zu. Es ist nicht verwunderlich, wenn bei Umfragen bei Vereinsverantwortlichen neben dem Thema Finanzen und ehrenamtliche Mitarbeitende auch immer die Infrastruktur als prioritäres Handlungsfeld auftaucht. Auch die klassische Sporthalle, egal ob einfach, doppelt oder dreifach ausgestaltet, werden durch den Schul- und Vereinssport intensiv genutzt. Gerade die gemeinsame Nutzung durch Vereine und Schule sichert eine gute Auslastung und damit eine sinnvolle Nutzung des investierten Kapitals. Die gemeinsame Nutzung liefert aber betrieblich auch einige Zielkonflikte und Probleme. Gerade mit dem wachsenden semiprofessionellen Teamsport (Handball, Floorball, Volleyball) können nicht mehr alle Bedürfnisse abgedeckt werden. Die Entstehung einer Vielzahl an sportartenspezifischen Hallen der letzten Jahre ist vermutlich eine Folgeentwicklung daraus. BPM Sports liefert immer wieder für die Sportanlagenbetreiber resp. Gemeinden eine Studie zur Auslastung und Bewertung der bestehenden Potenziale.

Nicht nur im Rahmen eines gemeindeeigenen Sportanlagenkonzeptes (GESAK) stellt sich die Frage, ab welcher Belegungsintensität eine Halle als hoffnungslos aus- oder überlastet gilt. Für die Planung des Hallen-Portfolios eine entscheidende Aussage. Aber aktuell gibt es keine klaren Richtlinien, wann eine Halle als ausgelastet gilt. Aus Sicht des Schulsports wird unterschieden, ob die Sporthalle durch eine Primar- oder Oberstufenschule genutzt wird. Je nach Schulstufe unterscheiden sich die Anzahl Schulstunden von sechs Stunden pro Schultag bis zu acht bis neun Schulstunden pro Tag. Diese Einteilung bestimmt dann auch die Anzahl der verfügbaren Halleneinheiten.

Die Belegung durch den freiwilligen Schulsport, Kindertagesstätten und schlussendlich durch die Vereine richtet sich an deren Verfügbarkeiten. Viele Gemeinden und Städte haben dabei für die Vereinsnutzung Slots à jeweils 90 Minuten eingeführt, um so die Belegung zu optimieren. Für die Vereinsnutzung spielt auch die Qualität der Anlage eine wichtige Rolle: wettkampforientierte Anlagen mit entsprechenden Zuschauerkapazitäten, Cateringmöglichkeiten und eine entsprechende Verkehrserschliessung stehen den einfachen Trainingshallen entgegen, die vermutlich auch nicht immer allen gültigen Normen entsprechen (müssen).

Unausgelastet bleiben nicht selten die Morgen- oder Mittagsstunden. Und auch im Tagesverlauf sind die Anlagen nicht durchgehend belegt.  Die Hallen, speziell die Garderoben und Sanitäranlagen, müssen im Weiteren auch noch zwischengereinigt werden. In der Regel findet dies zwischen der eigentlichen Schul- und späteren Vereinsnutzung statt. Schulraumplaner weisen darauf hin, dass eine gewisse Flexibilität in der Belegungsplanung erhalten bleiben muss. Eine 90% bis 100% Auslastung ist als bereits eine Überlastung der Infrastruktur – aus Sicht der Belegung.

Den Druck auf Sporthallen kann durch einfachere und damit auch günstigere Gymnastikräume entlastet werden. Sowohl der Schul- als auch Vereinssport benötigt nicht immer eine vollausgerüstete Sporthalle mit allen erfüllten Normen. Auch alternative Nutzungen im Outdoorbereich (Beachvolleyball, Bouldern, Slacklines, Bike etc.) oder mittels Kooperationen mit neuen Sporthallenformen können Abhilfe schaffen. Da steht zum Beispiel der Winterthurer Skillpark den Schulen offen und bildet eine qualitativ sehr gute Alternative zum klassischen Sportunterricht. Die Schlussfolgerungen: eine gesamtheitliche Betrachtungsweise hilft Synergien zu nutzen und drohende Überlastungen der Infrastrukturen mit etwas Kreativität zu verhindern. Es benötigt aber ein vorausschauendes Handeln. Dies beginnt mit einer Analyse und Bewertung der aktuellen Auslastung resp. Nutzung der Anlagen als Grundlage für Optimierungen und Planung der nächsten Dekade(n).

30. Juni 2021