zur Person
Quelle: CVP Kanton St. Gallen
Quelle: St. Galler Tagblatt / Michel Canonica
1. Wie ist die Verantwortungsaufteilung von Anlagenvermögen und Betriebsführung zwischen den Gemeinden und dem Zweckverband definiert?
Die Politischen Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Lütisburg, Mosnang und Oberhelfenschwil bilden unter dem Namen «Zweckverband Hallenbad Bütschwil» einen Zweckverband nach dem St. Gallischen Gemeindegesetz mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Organe sind die Delegiertenversammlung, der Verwaltungsrat und die Kontrollstelle. Der Zweckverband führt das Hallenbad und hat dazu einen Betriebsleiter und weiteres Personal angestellt. Der Finanzbereich des Zweckverbandes wird durch die Standortgemeinde Bütschwil-Ganterschwil geführt. Die Verbandsgemeinden decken das jährliche Betriebsdefizit.
2. Der Kostenschlüssel für die wiederkehrenden, jährlichen Betriebskosten sind fix definiert aufgrund der Bevölkerungsanteile. Wie geht ihr bei einer Neuinvestition vor?
Die kleineren Investitionen werden aktiviert und der Verbandsrechnung belastet. Bei grösseren Investitionen sehen wir vor, die Investitionsbeiträge gemäss Verteilschlüssel direkt bei den Verbandsgemeinden zu erheben. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung individuell durch die Verbandsgemeinden.
3. Das Hallenbad Bütschwil hat bestimmte Bereiche die saniert werden müssen und ist für die aktuelle und zukünftige Nutzung im Toggenburg eigentlich zu klein. Drei Gemeinden sind für eine Erweiterung, eine Gemeinde will sich auf die Sanierung beschränken. Wie ist das weitere Vorgehen angedacht?
Die Delegiertenversammlung, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Zweckverbandsgemeinden, hat einem Projektierungskredit für die Sanierung und Erweiterung des Hallenbades zugestimmt. Der Verwaltungsrat wird voraussichtlich das Bauprojekt weiter vorantreiben und bei den Delegierten den für die Sanierung und Erweiterung notwendigen Baukredit einholen. Anschliessend haben die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden den Baukredit ihren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu unterbreiten. Gemäss Zweckverbandsvereinbarung bedürfen neue Ausgaben über 300’000 Franken der Zustimmung aller Verbandsgemeinden. Beim konkreten Projekt liegen die Kosten bei rund 6,5 Mio. Franken.
31. März 2021
Quelle: CVP Kanton St. Gallen