zur Person
Quelle: mueller-christian.ch
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Die Zuständigkeiten müssen klar geregelt sein, mit Leistungsauftrag- / Vereinbarung und Interkommunalem Vertrag.
Das beinhaltet die Aufgaben VR / GL / Trägergemeinden.
Gerade mit mehreren Trägergemeinden, bei uns drei, ist da von grosser Bedeutung.
Ich bin ein Verfechter von klarer Trennung strategische/ operative Ebene. Dh die Geschäftsleitung muss gut besetzt sein und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet, damit die operative Führung der Anlage mit einem gewissen unternehmerischem Freiraum möglich ist.
Der VR soll die strategische Ausrichtung und langfristige Planung bearbeiten und die GL bei Bedarf unterstützen. Hier ist besonders wichtig, dass der GL bei heiklen Entscheidungen / Konflikten der Rücken gestärkt wird, die Bevölkerung muss spüren dass hier alles aus einem Guss ist.
Eine Sportanlage lebt mit der Unterstützung durch die Sportvereine. Ein regelmässiger Austausch ist hier wichtig.
Genauso natürlich auch eine regelmässige Kommunikation mit den Behörden, aber auch Informationen an die Bevölkerung, zB über das Mitteilungsblatt der Gemeinde.
Eine rollende Investitionsplanung die den Behörden jährlich aktualisiert vorgelegt wird, ist ebenfalls sehr nützlich und leistet einen Beitrag zu stabilen Verhältnissen.
Diese Sanierung (rund 22Mio.) wurde noch mit Investitionsbeiträgen der Gemeinden finanziert, aufgeteilt nach den Einwohnerzahlen. Dazu musste mittels einer Urnenabstimmung erst die Zustimmung der Bevölkerung aller drei Trägergemeinden abgeholt werden. Die Beiträge sind in der Investitionsrechnung der Trägergemeinden bilanziert und werden dort abgeschrieben. Ob die Gemeinden dies über Fremd- oder Eigenkapital finanziert haben, ist unterschiedlich, je nach finanzieller Situation der Gemeinden.
Ich bin mit dieser Lösung nicht ganz glücklich. Die Kosten der Anlage erscheinen gegenüber der Bevölkerung nicht wirklich transparent. Die Abschreibungen sind in der Totalsumme aller Abschreibungen enthalten, die Bevölkerung kennt die detaillierten Abschreibungen nicht. Zudem werden auf diese Weise keine Rückstellungen in der Aktiengesellschaft gemacht, da die Investitionen dort nicht aktiviert sind und entsprechend abgeschrieben werden können, so dass dann keine Reserven für neue Investitionen gebildet werden.
Für die nächste Investitionsrunde (ca. 15 Mio über die nächsten sechs Jahre) strebe ich eine neue Regelung an.
Das Ziel ist, dass die Sportanlage Erlen AG die Mittel selbst am Markt aufnimmt, mit entsprechender Sicherheitsleistung durch die Gemeinden. Zudem sollen die Restbeträge der Investitionsbeiträge in Darlehen an die AG umgewandelt werden, welche zurückbezahlt werden können / müssen.
In der Jahresrechnung der AG können dann die ordentlichen Betriebswirtschaftlichen Abschreibungen vorgenommen und mit den jährlichen Defizitbeiträgen an die Trägergemeinden verrechnet werden. So ist für die Bevölkerung volle Transparenz gewährleistet.
Ich denke es ist wichtig, dass der VR mit Vertretern der Behörde bestückt ist, dies gewährleistet einen direkten Draht zu den jeweiligen Behörden und sorgt für offene Kommunikation. Zugleich wird bei Entscheidungen auch immer die politische Tragweite erkannt und es kann entsprechend auch eine Begründung mitgeliefert werden, die es den Behörden ermöglicht die Bevölkerung kompetent zu orientieren.
Der VR muss aber auch mit Kompetenzen ausgestattet sein, so das er in einem vorgegeben Rahmen, Handlungs- und Entscheidungsfreiheit hat. Dies sorgt für die notwendige Motivation die Anlage nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter zu entwickeln.
Der VR muss sich jedoch immer im Klaren sein, dass die Führung der AG nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen / Erkenntnissen zu erfolgen hat und nicht nach politischen. Es ist sogar gesetzlich nicht korrekt, wenn die Behörde / Politik Einfluss auf den VR nimmt.
26. Februar 2021
Quelle: mueller-christian.ch